Wahlpsychologin

Wahl psychologin

Als Wahlpsychologin wird ein Teilbetrag der Kosten der von mir angebotenen klinisch-psychologischen Diagnostik für Kinder-, Jugendliche und Erwachsene nach Einreichung der Rechnung von der jeweiligen Krankenkasse refundiert.

Unter folgenden Voraussetzungen ist eine Kostenrückerstattung in der Höhe von 80 % des Kassentarifes möglich:

 

  • Überweisung durch einen Vertragsarzt für Psychiatrie, Neurologie, Kinder- und Jugendheilkunde, Innere Medizin oder einen Vertragspsychotherapeuten (§11 Psychotherapiegesetz)
  • Die Überweisung kann durch einen Allgemeinmediziner oder einen Wahlarzt direkt erfolgen.
  • Auf dem Überweisungsschein müssen der Vermerk „klinisch-psychologische Diagnostik“ und eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose (nach ICD-10 kodiert) angegeben sein.

Ausgenommen sind:

F81 Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten und

F7 Intelligenzminderung

Die nach Abschluss der klinisch-psychologischen Diagnostik von mir ausgestellte Honorarnote mit detaillierter Auflistung aller erbrachten Leistungen, den ärztlichen Überweisungsschein und der Zahlungsbestätigung kann dann von ihnen beim Sozialversicherungsträger zwecks Refundierung eingereicht werden.

Zuweisung

1.) Als Wahlpsychologin wird ein Teilbetrag der Kosten der von mir angebotenen klinisch-psychologischen Diagnostik für Kinder, Jugendliche und Erwachsene nach Einreichung der Rechnung von der jeweiligen Krankenkasse refundiert. 

2.) Privat: Klinisch-psychologische Diagnostik, psychologische Beratung, psychologische Behandlung